Am Wochenende wurde bekannt, dass ein Kneipenbesitzer in England mit 13.000 Euro abgemahnt wurde, weil jemand über das seinen Gästen zur Verfügung stehende WLAN, Copyright-geschütztes Material heruntergeladen hat (cnet berichtete).
Wussten Sie, dass Sie auch in Deutschland als Anschlusseigentümer vollumfänglich für alle über Ihren Internetzugang übertragenen Daten haftbar sind? Was machen Sie, wenn in schwerwiegenden Fällen die Polizei vor Ihrer Tür steht?
Dabei sind die Gefahren entschärfbar: mit einer durchdachten Nutzungsregelung für alle Teilnehmer und Firewalls mit Webcontent-Filtern.
Stellen Sie Kunden ein WLAN zur Verfügung? Hier gibt es interessante Hotspot Lösungen bei denen Sie und Ihre Kunden nicht auf Komfort verzichten müssen, gleichzeit aber den gesetzlichen Bestimmungen Genüge getan wird.
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